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Der Bundesgerichtshof hat am 28.05.2020 ein entscheidendes Urteil zur Nutzung von Cookies im Internet gefällt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 01.10.2019 zur Verschärfung der Rechtslage für das Setzen von Cookies.
Das Setzen von Marketing- oder Tracking-Cookies ist demnach nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Webseiten-Besucher gestattet (Opt-in). Webseiten- und Webshopbetreiber sollten deshalb prüfen, ob ihre Onlinepräsenz den neuen Bestimmungen gerecht wird, um Analyse- und Marketing-Tools weiterhin rechtskonform zu nutzen.
Der Europäische Gerichtshof und das BGH unterscheiden hierbei zwischen technisch notwendigen Cookies, die von Anfang an ohne Zustimmung gesetzt werden dürfen und nicht notwendigen Cookies, denen aktiv per Opt-in zugestimmt werden muss. Die aktualisierte Cookie-Richtlinie soll die personenbezogenen Daten der Internetnutzer stärker schützen. Sie haben Fragen dazu? Kein Problem, sprechen Sie uns einfach an!
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