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Sicherheit im Internet bekommt einen immer höheren Stellenwert. Gerade bei unseren Kunden ist es uns wichtig, dass diese immer auf der sicheren Seite stehen.
Deswegen informieren wir Sie gerne über die Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite einzubinden, denn bei fehlender Datenschutzerklärung können Sie ab sofort abgemahnt werden. Dies ergibt sich aus § 13 TMG.
Danach muss der Dienstanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR unterrichten.
Da die Unterrichtung zu Beginn des Nutzungsvorgangs auf Webseiten etwas schwierig ist, ist die gleichzeitige Unterrichtung bei Erhebung grundsätzlich ausreichend. Da die Information außerdem jederzeit abrufbar sein muss, bietet es sich an, die Datenschutzerklärung wie das Impressum in einem eigenen Reiter als feste Seite zu implementieren.
Darüber hinaus muss die Information in allgemein verständlicher Form erfolgen, so dass technische oder juristische Fachbegriffe und Formulierungen vermieden werden sollten.
Der Inhalt ergibt sich aus den auf der Webseite erfolgenden Datenverwendungen. Über diese ist wahr und vollständig zu unterrichten.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Einbindung der Datenschutzerklärung in Ihre Webseite, allerdings dürfen wir diese aus rechtlichen Gründen nicht für Sie erstellen.
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